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Weihnachtsgeschenke für Mitarbeitende steuerfrei: Regeln 2026

Redaktion
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Wann ist ein Weihnachtsgeschenk für Mitarbeitende steuerfrei, und was gilt, wenn es mehr sein soll? Wir erklären die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze, den 110-Euro-Freibetrag für die Weihnachtsfeier und die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG. Verständlich, mit Praxisbeispielen und Checkliste für HR.

Kurz gesagt: Ein Weihnachtsgeschenk für Mitarbeitende ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es ein Sachgeschenk ist und zusammen mit anderen Sachbezügen im selben Monat höchstens 50 Euro brutto kostet. Teurere Geschenke kann das Unternehmen pauschal mit 30 Prozent versteuern. Bei eigenen Mitarbeitenden fallen grundsätzlich zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.

Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze: der Regelfall für Weihnachtsgeschenke

Die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erlaubt Sachzuwendungen von bis zu 50 Euro pro Monat und Person, frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung. Für die meisten Weihnachtsgeschenke ist das der einfachste Weg. Vier Punkte entscheiden, ob er funktioniert:

  • Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt der Wert auch nur einen Cent über 50 Euro, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
  • Es zählt der Bruttowert. Maßgeblich ist der Preis einschließlich Umsatzsteuer, nicht der Nettopreis auf dem Angebot.
  • Die Grenze gilt pro Monat und für alle Sachbezüge zusammen. Erhalten Ihre Mitarbeitenden bereits eine monatliche Benefit oder Gutscheinkarte im Wert von 50 Euro, ist die Freigrenze im Dezember vollständig ausgeschöpft.
  • Das Geschenk kommt zusätzlich zum Gehalt. Es darf nicht an die Stelle von Lohn treten, etwa durch Gehaltsumwandlung.

Gutscheine sind möglich, wenn sie nur für Waren oder Dienstleistungen einlösbar sind und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Bargeld oder frei verwendbare Geldkarten zählen nicht als Sachbezug.

Rechenbeispiel mit einer Weihnachtsbox

Die Weihnachtsbox L kostet aktuell 33,50 Euro netto beziehungsweise 39,87 Euro inklusive Umsatzsteuer. Zusammen mit 7,02 Euro brutto für den Einzelversand ergibt sich ein Gesamtwert von 46,89 Euro. Damit bleibt die Box unter der monatlichen Freigrenze, sofern im selben Monat keine weiteren anzurechnenden Sachbezüge gewährt werden.

Warum die 60-Euro-Grenze für Aufmerksamkeiten an Weihnachten nicht gilt

Übliche Sachgeschenke bis 60 Euro brutto können als sogenannte Aufmerksamkeiten lohnsteuerfrei bleiben, wenn sie anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes überreicht werden.

Die 60-Euro-Grenze steht neben der monatlichen 50-Euro-Freigrenze. Für Geburtstagsboxen können Sie sie also zusätzlich nutzen.

Geschenke auf der Weihnachtsfeier: der 110-Euro-Freibetrag

Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro pro teilnehmender Person, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr. Geschenke, die anlässlich der Weihnachtsfeier überreicht werden, können zu den Veranstaltungskosten zählen. Bei Geschenken über 60 Euro ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie tatsächlich durch die Betriebsveranstaltung veranlasst sind. 

Der Haken: In die 110 Euro fließen alle Kosten der Feier ein, einschließlich Umsatzsteuer, also auch Essen, Getränke, Location und Programm. Ein großzügiges Geschenk passt deshalb nur in den Freibetrag, wenn die Feier selbst schlank kalkuliert ist. Für Mitarbeitende, die nicht an der Feier teilnehmen, greift der Freibetrag in der Regel nicht. Gerade in hybriden Teams sollten Sie das vorab mit der Lohnbuchhaltung klären.

Wenn es mehr sein soll: Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Soll das Geschenk mehr als 50 Euro wert sein oder ist die Freigrenze bereits ausgeschöpft, kann das Unternehmen die Steuer pauschal übernehmen. Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG beträgt 30 Prozent der Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ihre Mitarbeitenden erhalten das Geschenk dann ohne eigene Steuerlast.

Drei Punkte sollten Sie kennen:

  • Einheitlich entscheiden: Das Wahlrecht gilt für alle entsprechenden Sachzuwendungen an Ihre Belegschaft innerhalb eines Jahres, nicht für einzelne Geschenke.
  • Sozialversicherung bleibt: Bei eigenen Mitarbeitenden bleiben pauschal versteuerte Geschenke beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Diese Kosten gehören in die Budgetplanung.
  • Obergrenze: Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen pro Person und Wirtschaftsjahr oder für eine einzelne Zuwendung 10.000 Euro übersteigen.

Beispiel: Für ein Geschenk im Wert von 60 Euro brutto zahlt Ihr Unternehmen 18 Euro Pauschalsteuer und 0,99 Euro Solidaritätszuschlag. Hinzu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Übersicht: Welche Regel gilt für Ihr Weihnachtsgeschenk?

Situation

Regel

Steuerfrei?

Darauf sollten Sie achten

Sachgeschenk bis 50 € brutto, keine weiteren Sachbezüge im Monat

50-Euro-Freigrenze (§ 8 EStG)

Ja, auch sozialversicherungsfrei

Ab 50,01 € ist der volle Betrag steuerpflichtig

Sachgeschenk plus monatliche Benefit-Karte, zusammen über 50 €

50-Euro-Freigrenze

Nein

Pauschalversteuerung prüfen oder anders planen

Geschenk wird auf der Weihnachtsfeier überreicht

110-Euro-Freibetrag (§ 19 EStG)

Kann zusammen mit den übrigen Veranstaltungskosten begünstigt sein

Bei Geschenken über 60 Euro ist eine Einzelfallprüfung erforderlich

Geschenk über 50 € oder Freigrenze ausgeschöpft

Pauschalsteuer 30 % (§ 37b EStG)

Nicht steuerfrei. Das Unternehmen kann die Einkommensteuer pauschal übernehmen; grundsätzlich fallen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an.

Sozialversicherung fällt an

Geschenk zum Geburtstag oder zur Hochzeit

Aufmerksamkeit bis 60 €

Ja

Gilt nicht für Weihnachten

Bargeld oder frei verwendbare Geldkarte

Kein Sachbezug

Nein

Wird wie Gehalt versteuert

Checkliste: Weihnachtsgeschenke steuerlich sicher planen

  • Prüfen, welche Sachbezüge Ihre Mitarbeitenden im Dezember bereits erhalten

  • Bruttowert des Geschenks einschließlich möglicher Versand und Nebenkosten ermitteln

  • Weg festlegen: 50-Euro-Freigrenze, Übergabe auf der Weihnachtsfeier oder Pauschalversteuerung

  • Bei Pauschalversteuerung die Sozialversicherungsbeiträge ins Budget einrechnen

  • Lohnbuchhaltung frühzeitig informieren und die Entscheidung dokumentieren

  • Rechnungen und Empfängerlisten aufbewahren

  • Im Zweifel die Steuerberatung einbinden

Wie Sie Zeitplan, Budget und Adressen organisieren, lesen Sie in unserem Beitrag Weihnachtsgeschenke für Mitarbeitende planen.

Weihnachtsgeschenke mit klarem Rahmen: so unterstützt big little things

Steht der steuerliche Rahmen, geht es um das Geschenk selbst. big little things bietet fertige Weihnachtsboxen in verschiedenen Größen und Preisklassen ohne Mindestmenge. Mit dem Weihnachtsgeschenk-Konfigurator stellen Sie Ihre Box selbst zusammen. Individuelle Lösungen mit Verpackung im Unternehmensdesign sind ab 50 Boxen möglich.

So bleibt der Wert Ihres Geschenks planbar. Die Grußkarte gestalten Sie persönlich, auf Wunsch versenden wir direkt an die Privatadressen Ihrer Mitarbeitenden. Beim Versand mit DHL GoGreen werden die transportbedingten Treibhausgasemissionen über Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Verpackt und versendet werden die Boxen gemeinsam mit den Beschäftigten der Stephanus-Werkstätten.

Häufige Fragen zu steuerfreien Weihnachtsgeschenken

Sind Weihnachtsgeschenke für Mitarbeitende steuerfrei?

Ja, wenn es sich um ein Sachgeschenk handelt, das zusammen mit anderen Sachbezügen im selben Monat höchstens 50 Euro brutto kostet. Alternativ kann ein Geschenk auf der Weihnachtsfeier unter den 110-Euro-Freibetrag fallen.

Zählt die Umsatzsteuer zur 50-Euro-Grenze?

Ja. Maßgeblich ist der Bruttowert. Eine Box für 45 Euro netto liegt mit 19 Prozent Umsatzsteuer bereits über der Grenze.

Kann ich die 60-Euro-Grenze für Weihnachtsgeschenke nutzen?

Nein. Die 60-Euro-Grenze für Aufmerksamkeiten gilt nur für persönliche Anlässe wie Geburtstag oder Hochzeit, nicht für Weihnachten.

Was passiert, wenn das Geschenk mehr als 50 Euro kostet?

Dann ist der gesamte Wert steuerpflichtig. Ihr Unternehmen kann die Steuer mit 30 Prozent pauschal übernehmen (§ 37b EStG). Bei eigenen Mitarbeitenden fallen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an.

Sind Gutscheine als Weihnachtsgeschenk steuerfrei?

Nur, wenn sie ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen einlösbar sind und die gesetzlichen Vorgaben für Sachbezüge erfüllen. Dann zählen sie zur 50-Euro-Freigrenze. Bargeld ist immer steuerpflichtig.

Gelten für Geschenke an Kund:innen dieselben Regeln?

Nein. Für Kund:innen und Geschäftspartner gelten andere Grenzen. 

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts oder Steuerberatung dar. Für die Beurteilung des Einzelfalls wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

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